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Die Hauptaufgabe der Familienausgleichskasse «Versicherung» besteht einerseits im Bezug auf Beiträge
für die Familienzulagen, andererseits obliegt ihr die Rückzahlung von Geldleistungen
der Familienzulagen an die Mitglieder für alle Kantone. Die Kasse ist durch die Ausgleichskasse
«Versicherung» als übertragene Aufgabe gemäss Artikel 63, Absatz 4 AHVG geführt.
Des Weiteren ist die Familienausgleichskasse «Versicherung» zuständig für den Bezug der Beiträge
folgender Institutionen / Einrichtungen:
- Kanton Zürich: Berufsbildungsfonds
- Kanton St. Gallen: Deckung des Mittelbedarfs der Familienausgleichskasse für Selbständigerwerbende
- Kanton Freiburg: Berufsbildungsfonds
- Kanton Freiburg: Familienergänzende Tagesbetreuungseinrichtungen
- Kanton Tessin: Integrationszulage
- Kanton Waadt: Ausgleichsfonds
- Kanton Waadt: Kantonaler Familienfonds
- Kanton Waadt: Stiftung für die Tagesbetreuung von Kindern
- Kanton Waadt: Berufsbildungsfonds
- Kanton Waadt: Ergänzungsleistungen für Familien und Leistungen der Überbrückungsrenten
- Kanton Neuenburg: Fonds zur beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Kanton Neuenburg: Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen
- Kanton Wallis: Familienfonds
- Kanton Genf: Fonds für die Berufsaus- und Weiterbildung
- Kanton Jura: Unterstützungsfonds für die Berufsausbildung
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