Reform AHV 21
Die Schweizer Bevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform über die Stabilisierung der AHV (AHV 21), welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, angenommen. In den nächsten Monaten geht es nun darum, die neuen Gesetzgebungen, Verordnungen und Weisungen auszuarbeiten, damit die Reform planmässig umgesetzt werden kann. Aktuell können wir Ihnen leider noch keine Auskünfte bezüglich Umsetzung dieser Reform und deren Details geben. Vereinzelte Informationen über die Reform AHV 21 finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html Besten Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüsse Ausgleichskasse «Versicherung»
Newsticker
Mitgliederinformation Nr. 1/2022
Informationen und Änderungen per 1. Januar 2023
Mitgliederinformation für Nichterwerbstätige
Informationen betreffend das Beitragsjahr 2023