Reform AHV 21

Die Schweizer Bevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform über die Stabilisierung der AHV (AHV 21), welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, angenommen. In den nächsten Monaten geht es nun darum, die neuen Gesetzgebungen, Verordnungen und Weisungen auszuarbeiten, damit die Reform planmässig umgesetzt werden kann.

Aktuell können wir Ihnen leider noch keine Auskünfte bezüglich Umsetzung dieser Reform und deren Details geben.

Vereinzelte Informationen über die Reform AHV 21 finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/reformen-revisionen/ahv-21.html

Merkblatt 31 - Stabilisierung der AHV (AHV 21) - Was ändert?

Besten Dank für Ihr Verständnis und

freundliche Grüsse

Ausgleichskasse «Versicherung»

Newsticker

27
SEP

Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 474

Inkrafttreten des Sozialversicherungsabkommens mit Albanien per 1. Oktober 2023


14
DEC

Mitgliederinformation Nr. 1/2022

Informationen und Änderungen per 1. Januar 2023


14
DEC

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