Reform AHV 21

Die Schweizer Bevölkerung hat am 25. September 2022 die Reform über die Stabilisierung der AHV (AHV 21), welche per 1. Januar 2024 in Kraft tritt, angenommen. In den nächsten Monaten geht es nun darum, die neuen Gesetzgebungen, Verordnungen und Weisungen auszuarbeiten, damit die Reform planmässig umgesetzt werden kann.

Aktuell können wir Ihnen leider noch keine Auskünfte bezüglich Umsetzung dieser Reform und deren Details geben.

Laufende Informationen über die Reform AHV 21 finden Sie unter nachfolgenden Links:

Allgemein

Abstimmungsvorlage

Was die Reform für die Frauen bedeutet

Mehr Flexibilität beim Altersrücktritt

Auswirkungen auf andere Versicherungen

Reform AHV 21 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft – Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen

Merkblatt 31 - Stabilisierung der AHV (AHV 21) - Was ändert?


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